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LonMark Deutschland // Satzungen

Satzung des LonMark Deutschland e.V.

Die Satzung des LonMark Deutschland e. V. (Fassung vom 7. Dezember 2005) finden Sie hier als PDF.

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Mitgliedsbeiträge, Beitragsgruppen

Die aktuelle Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28. September 2006 beschlossen. Sie gilt ab dem 1. Januar 2007. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag.

Die Beitragsordnung unterscheidet zwischen "Herstellern", "Dienstleistern", "Instiutionen" und "Privatpersonen".

Hersteller und Dienstleister

Hersteller sind Unternehmen, die Produkte (z. B. Systeme, Hardware, Software) herstellen und/oder vertreiben. Hierzu zählen u. a. Systemanbieter, Komponentenhersteller, Softwarehersteller oder Distributoren.

Dienstleister sind Unternehmen, die Anlagen errichten, integrieren, warten oder Produkte entwickeln und selber keine Hersteller sind. Hierzu zählen u. a. Installationsbetriebe, Systemintegratoren, Anlagenerrichter, Facility Management Anbieter und Auftragsentwickler. Dienstleister sind auch Unternehmen, die Dienstleistungen in Verbindung mit Produkten von Herstellern oder Dritten beraten, planen, integrieren, errichten, warten, bewirtschaften etc.. Hierzu zählen u. a. Architektur- und/ oder Ingenieurbüros, Planer, Consultants, Sachverständige.

Hersteller und Dienstleister werden abhängig von der Beschäftigtenzahl in verschiedene Beitragsgruppen einsortiert.

Institutionen und Privatpersonen

Institutionen sind Einrichtungen, deren Aktivitäten nicht gewinngerichtet sind und die der Forschung und Lehre dienen oder Einrichtungen, die eine Verbreitung der LON Technologie fördern. Hierzu zählen u. a. auch Handwerks- oder Handelskammern, gewerbliche Schulungs- oder Bildungsstätten, Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen sowie Verbände und Vereine.

Privatpersonen sind natürliche Personen, die nicht gewerblich und nicht freiberuflich tätig sind.

Institutionen und Privatpersonen zahlen einen Jahresbeitrag von 500 €. Studenten zahlen einen ermäßigten Jahresbeitrag von 100 €.

Den vollständigen Text der Beitragsordnung finden Sie hier.